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JULES CLARYSSE NV
ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
1. GÜLTIGKEIT DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
1.1. Die in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Klauseln und Bestimmungen gelten für jeden Vertrag, der zwischen JULES CLARYSSE NV, nachstehend Verkäufer genannt, und der Käufer.
1.2. Für alle abgeschlossenen Verträge gelten die nachstehenden Bedingungen, die der Käufer in vollem Umfang zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat.
1.3. Keine widersprüchliche Bedingung, die vom Käufer ausgeht, kann die Klauseln oder Bestimmungen des Verkäufers ändern oder außer Kraft setzen, es sei denn, die Parteien haben dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart.
2. SPEZIFIKATIONEN UND PREISANGEBOTE
2.1. Die Angebote des Verkäufers sind nur indikativ und bleiben einen Monat lang gültig. Diese können nach diesem Zeitraum jederzeit geändert werden. Innerhalb des oben genannten Zeitraums von einem Monat können Preisanpassungen aus folgenden Gründen vorgenommen werden:
- Anstieg der Arbeitspreise während des Zeitraums ;
- Anstieg der Rohstoffpreise in diesem Zeitraum; Diese Liste ist nicht erschöpfend.
3. AUFTRÄGE
3.1. Der Kaufvertrag kommt zustande, sobald der Auftrag (direkt oder durch einen Vermittler) durch uns in einer förmlichen Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt wird. Mit seinem Auftrag akzeptiert der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Verkaufsbedingungen und verzichtet auf seine eigenen Einkaufsbedingungen. Von diesen Bedingungen kann nur durch eine besondere schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien abgewichen werden. In dem Fall haben die besonderen, abweichenden Bestimmungen Vorrang. Wenn es einen Unterschied zwischen dem niederländischen und einen anderssprachigen Text gibt, hat der niederländische Text Vorrang.
3.2. Wenn ein Auftrag durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, ganz oder teilweise storniert wird, oder wenn der Vertrag zu seinen Lasten, gerichtlich oder außergerichtlich, für aufgelöst erklärt wird, ist der Kunde verpflichtet, in jedem Fall 75% des Kaufpreises als nicht herabsetzbaren und pauschal vereinbarten Schadensersatz an uns zu leisten, ungeachtet unseres Rechts, unseren tatsächlichen Schaden beweisen und fordern zu können. Dieser pauschale Schadensersatz wird um 30% des Kaufpreises herabgesetzt, wenn der stornierte Auftrag noch nicht bearbeitet wurde.
4. LIEFERUNG UND ANNAHME DER WAREN
4.1. Die Liefertermine werden nur zu Informationszwecken angegeben und sind für den Verkäufer nicht verbindlich. Keine Lieferfrist kann Anlass geben zu jede Forderung nach Entschädigung oder Auflösung des Abkommens.
4.2. Der Versand der Waren erfolgt auf Risiko des Käufers. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gehen die Transportkosten zu Lasten des Käufers.
4.3 Nimmt der Käufer die Lieferung nicht zu dem ihm mitgeteilten Termin ab oder verweigert er die Lieferung, behält sich der Verkäufer das Recht vor, den Vertrag nach einer Frist von acht Tagen als aufgelöst zu betrachten nach erfolgter Inverzugsetzung und unbeschadet aller Schadensersatzansprüche.
4.4. Die Lagerung der Waren in Erwartung der Lieferung oder bei der Übernahme durch den Käufer erfolgt auf Gefahr des Käufers. Bei Nichtabholung oder Nichtannahme der Lieferung der Waren zum mitgeteilten Datum schuldet der Käufer Schadensersatz in Höhe von 25 €/500 kg/angefangene Woche, die ab dem vereinbarten Datum zu berechnen ist.
4.5. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung der Waren anzunehmen und innerhalb von zehn Tagen nach deren Erhalt zu prüfen. Er verliert das Recht, sich darauf zu berufen, dass die Waren nicht vertragsgemäß sind, wenn er uns nicht innerhalb einer Frist von zehn Tagen, nachdem er den Mangel entdeckt hat oder hätte entdecken müssen, von diesem per Einschreiben mit detaillierter Angabe der Art des Mangels in Kenntnis setzt. Wenn feststeht, dass die Waren nicht vertragsgemäß sind, kann der Kunde nur einen Ersatz verlangen, es sei denn, dass wir die Nacherfüllung oder die Gewährung einer Preisminderung oder die Leistung eines Schadensersatzes wählen. Der Schadensersatz kann nie Ersatz für Folgeschäden oder indirekte Schäden sein, wie zum Beispiel Produktionsverlust, entgangenen Gewinn, Personalkosten, durch jedwede Dritte erlittene Schäden usw. und darf nie mehr betragen als der Gesamtkaufpreis der fehlerhaften Lieferung. Im Falle des Ersatzes oder der Nacherfüllung haben die Rücksendungen innerhalb von zwanzig Tagen nach dem Erhalt der Waren zu erfolgen. Mit seinem Kauf stellt uns der Käufer gegen jedwede Produkthaftungsansprüche einer benachteiligten Partei frei.
5. FORCE MAJEURE
5.1. Ist der Verkäufer durch höhere Gewalt, Streiks, Aussperrungen oder in anderen ähnlichen Fällen an der Erfüllung des Vertrages gehindert, behält er sich das Recht vor, den Vertrag zu kündigen, ohne dass eine Entschädigung fällig wird. Insbesondere gilt als höhere Gewalt: eventuelle Mängel von Lieferanten an den Verkäufer.
6. EIGENTUMSKLAUSEL
6.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Käufer im Eigentum des Verkäufers. Wechsel und Schecks gelten nur als Zahlung, nachdem die Bank dem Konto des Verkäufers den vollen Betrag gutgeschrieben hat, für den sie gezogen wurden.
Die Risiken gehen jedoch ab dem Zeitpunkt der Lieferung der Waren auf den Käufer über. Der Käufer verpflichtet sich, zugunsten des Verkäufers oder der Partei, der die Ware gehört, eine Versicherung abzuschließen, die die Risiken im Falle von Diebstahl, Wasserschäden, Feuer, Explosionen, Haftpflicht abdeckt.
6.2 Die Eigentumsvorbehaltsklausel wird in unserem Schriftverkehr und auf unseren Bestellscheinen erwähnt und ist daher von Rechts wegen allein durch die Inbesitznahme der Ware in unseren Fabriken oder am Bestimmungsort anwendbar.
7. VERPFLICHTUNGEN DES KAUFERS
7.1. Sofern nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar.
7.2. Jede Reklamation einer Rechnung muss innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich bei der Verkäufer eingereicht werden. Gegebenenfalls wird der Käufer gebeten, das Datum und die Nummer der strittigen Rechnung anzugeben.
7.3 Für jede nicht innerhalb der vereinbarten Frist bezahlte Rechnung werden automatisch und ohne Vorankündigung Zinsen in Höhe des geltenden Zinssatzes der Belgischen Nationalbank zuzüglich 2 % ab dem Fälligkeitsdatum berechnet.
Außerdem ist von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung ein Schadensersatz zwischen den Parteien zu zahlen, der im Voraus auf 10 % des Rechnungsbetrags festgelegt.
7.4 Bei Nichtzahlung behält sich der Verkäufer von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung das Recht vor, den Vertrag oder den noch nicht ausgeführten Teil des Vertrags als aufgelöst zu betrachten.
7.5. Alle Steuern und Abgaben jeglicher Art gehen zu Lasten des Käufers.
8. ANWENDBARES RECHT
8.1. Diese Bedingungen unterliegen dem belgischen Recht.
9. JURISDICTION
9.1. Für Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben können, sind die Gerichte des Bezirks zuständig, in dem der Verkäufer seinen sozialen Sitz hat, oder vor dem Gericht des Bezirks, in dem der Käufer seinen sozialen Sitz hat.Der Käufer kann sich nur vor den Gerichten des Bezirks klagen, in dem sich der Sitz des Verkäufers befindet. Diese Klausel kann nur zu Gunsten des Verkäufers geltend gemacht werden.